Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
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FB+ (Familienbonus Plus) ignorieren: Mit dieser Einstellung kann man auf die noch unklare Rechtslage reagieren, ob die Steuerersparnis aus de Familienbonus Plus in die Kürzungsrechnung einbezogen wird (Einstellung "Ja") oder ob die Kürzungsrechnung ohne die Steuerersparnis aus dem Familienbonus Plus vorgenommen wird (Einstellung "Ja").

Siehe zu dem Problem Günter Tews, EF-Z 2019 Heft 1, "„Familienbonus Plus “ – Ende der FBH-Anrechnung?"

Der Oberste Gerichtshof hat zur ähnlichen Frage im Zusammenhang mit Kinderfreibeträgen mit der E vom 17.01.2018 6 Ob 240/17p erstmalig ausdrücklich entschieden: Die Steuerersparnis aus den Kinderfreibeträgen vermindert die Anrechnung der Familienbeihilfe und erhöht somit den Unterhalt 1:1.