Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
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Diese Einstellung dient der Ermittlung der korrekten Regelbedarfssätze. Für das erste Halbjahr gelten die Regelbedarfssätze vom 01.07. des Vorjahres bis 30.06. des gewählten Jahres; für das zweite Halbjahr gelten die Regelbedarfssätze vom 01.07. des gewählten Jahres bis 30.06. des folgenden Jahres.