Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
guenter.tews@alaw.at; Tel. +43 664 42 96 766

Familienbeihilfenrechner AK

Familienbeihilfenrechner BMfFJ

Alter
Betrag
0-3
132,31
3-10
141,48
10-19
164,22
>19 bis 24
191,62
Zuschlag für erheblich behindert
180,90

ab 1. Jänner 2024, erhöht sich die Familienbeihilfe
monatlich für jedes Kind, wenn sie,
a) für zwei Kinder gewährt wird, um 8,20 €,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 20,20 €,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 30,7 €,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 37,2 €,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 41,5 €,
f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 60,3 €.

Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird im September
eine zusätzliche Beihilfe von € 116,10 gezahlt.

Alter
Betrag
0-3
120,60
3-10
129,00
10-19
149,70
>19 bis 24
174,70
Zuschlag für erheblich behindert
164,90

ab 1. Jänner 2023, erhöht sich die Familienbeihilfe
monatlich für jedes Kind, wenn sie,
a) für zwei Kinder gewährt wird, um 7,50 €,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 18,40 €,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 28,00 €,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 33,90 €,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 37,80 €,
f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 55,00 €.

Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird im September
eine zusätzliche Beihilfe von € 105,80 gezahlt.

Alter
Betrag
0-3
114,00
3-10
121,90
10-19
141,50
>19 bis 24
165,10
Zuschlag für erheblich behindert
155,90

ab 1. Jänner 2018, erhöht sich die Familienbeihilfe
monatlich für jedes Kind, wenn sie,
a) für zwei Kinder gewährt wird, um 7,1 €,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 17,4 €,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 26,5 €,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 32 €,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 35,7 €,
f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 52 €.

Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird im September
eine zusätzliche Beihilfe von € 100,00 gezahlt.

Alter
Betrag
0-3
111,80
3-10
119,60
10-19
138,80
>19 bis 24
162,00
Zuschlag für erheblich behindert
152,90

Ab 1. Jänner 2016 erhöht sich die Familienbeihilfe monatlich für jedes Kind, wenn sie,
a) für zwei Kinder gewährt wird, um 6,9 €,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 17 €,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 26 €,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 31,4 €,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 35 €,
f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 51 €;

Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird im September
eine zusätzliche Beihilfe von € 100,00 gezahlt.

Alter
Betrag
0-3
109,70
3-10
117,30
10-19
136,20
>19 bis 24
158,90
Zuschlag für erheblich behindert
150,00

Die Familienbeihilfe erhöht sich monatlich für jedes Kind
1. ab 1. Juli 2014, wenn sie
a) für zwei Kinder gewährt wird, um 6,7 €,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 16,6 €,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 25,5 €,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 30,8 €,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 34,3 €,
f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 50 €;

Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird im September
eine zusätzliche Beihilfe von € 100,00 gezahlt.

Alter
Betrag
0-3
105,40
3-10
112,70
10-19
130,90
>19 bis 24
152,70
Zuschlag für erheblich behindert
138,30

Ab 1. September 2013 erhöht sich die Familienbeihilfe
monatlich für jedes Kind, wenn sie
a) für zwei Kinder gewährt wird, um 6,4 € für jedes Kind,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 15,94 € für jedes Kind,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 24,45 € für jedes Kind,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 29,56 € für jedes Kind,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 32,97 Euro für jedes Kind

Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird ab 01.01.2011 im September
eine zusätzliche Beihilfe von € 100,00 gezahlt.

Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird bis 31.12.2010 im September
eine 13. FBH gezahlt.

erstes Kind
34,00
zweites Kind
51,00
drittes Kind
67,00
jedes weitere Kind
67,00
erstes Kind
31,00
zweites Kind
47,00
drittes Kind
62,00
jedes weitere Kind
62,00
erstes Kind
29,20
zweites Kind
43,80
drittes Kind
58,40
jedes weitere Kind
58,40