Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
guenter.tews@alaw.at; Tel. +43 664 42 96 766

Eine Waisenpension wird immer von einer 60-prozentigen Witwen(Witwer)pension abgeleitet.

Die Waisenpension beträgt für jedes

einfach verwaiste Kind 40 Prozent

doppelt verwaiste Kind 60 Prozent

der Witwen(Witwer)pension.