Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
guenter.tews@alaw.at; Tel. +43 664 42 96 766

vor Anrechnung:

StBMG bzw. KZ 245 

nach Anrechnung:

KFB ignorieren    KFB anrechnen

Steuersatz ; 50%  

Steuersatz 43,2143%  

Steuersatz 36,5%  

Anmerkung:

Diese Kürzungsrechnung ist nur präzise, wenn die Kürzung nur für ein Kind durchzuführen und die Hälfte des gesamten Unterhalts nur aus einer Einkommenssteuerstufe bezahlt wird.
Im Übrigen soll das Programm einen schnellen Überblick geben, wie sich die Anrechnung der Familienbeihilfe in den verschiedenen Einkommenssteuerstufen auswirkt.

Es werden zwei Ergebnisse pro Steuerstufe ausgeworfen. Einmal wird die Steuerersaprnis aus dem Kinderfreibetrag berücksichtigt, einmal ignoriert. Zu dem Problem ist auf Tews, EF-Z 2015/89 Neue Kürzungsformel für die Anrechnung der Familienbeihilfe, EF-Z 2015/89 zu verweisen.