Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
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            Videoanleitung           

Jahr: 


UhPfl lebt in Partnerschaft:

Richtsatz Paare: 

Selbstbehalt UhPfl: 

Selbstbehalt nach Abzug KV: 


UhPfl ist alleinstehend:

Richtsatz alleine: 

Selbstbehalt UhPfl: 

Selbstbehalt nach Abzug KV: 

Anmerkung:

Das Programm beruht auf der Entscheidung
OGH 2006/08/31, 6 Ob 184/06m

Der Selbstbehalt ist jener Betrag, der - in der Regel - dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug aller Unterhaltspflichten jedenfalls verbleiben sollte. Beachten Sie aber, dass bei einer Anspannung die Unterhaltsbemessung mit dem realen Einkommen nichts zu tun hat.

Es werden je zwei Selbstbehaltswerte angeführt, weil die Judikatur eine Inkonsistenz aufweist: Die Selbsterhaltungsfähigkeit wird mit dem Ausgleichszulagenrichtsatz abzüglich KV (Krankenversicherung) angenommen, die Exekutionsordnung orientiert sich auch am Ausgleichszulagenrichtsatz, allerdings am Bruttowert.
ME ist nicht ausjudiziert, welcher Wert (brutto oder abzüglich KV) für den Mangelfall heranzuziehen ist.