Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
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UBGR bisher:

ALG / NStHi / neues Gehalt: 

Differenzbetrag: 

Einmalzahlung netto: 

Aufteilung auf Monate: 

gerundete Monate: 


Ergebnisse:

Aufteilung monatl.: 

Aufteilung jährl.: 

Anmerkung:

Es kann es auch zu verschiedenen Aufteilungsformen kommen, bzw. muss unter Umständen die Aufteilungsrechnung adaptiert werden:

Beispiel:

bisherige Unterhaltsbemessungsgrundlage € 3.000,00
Abfertigung netto € 48.000,00
Arbeitslosengeld € 1.000,00 monatlich
Abfertigung wäre zunächst zum Auffüllen auf die bisherige Unterhaltsbemessungsgrundlage auf 24 Monate aufzuteilen (€ 48.000 durch € 2.000,00 = 24)

Findet der UhPfl aber nach sechs Monaten wieder eine Arbeit (mit € 24.000,00 netto jährlich) wäre die Aufteilung neu vorzunehmen:

Sechs Monate der Aufteilungsrechnung wären „verbraucht“, daher € 12.000,00.
Die restlichen € 36.000,00 wären neu aufzuteilen um auf die alte Unterhaltsbemessungsgrundlage zu kommen, daher auf 36 Monate.

 Judikate:

Abfertigung so aufzuteilen, daß sich mit bezogenen anderem Einkommen ungefähr das bisherige Einkommen des Unterhaltspflichtigen ergibt (EF-Slg 149.371; 145.535; 145.531; 141.604; 141.601; 141.599; OGH 2013/06/27, 8 Ob 59/13d; ER-Slg 138.026; 138.023; OGH 2011/11/08, 3 Ob 201/11x;