Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
guenter.tews@alaw.at; Tel. +43 664 42 96 766

            Videoanleitung           

⇑ Kinderfreibeträge ignorieren?

Runden auf: 

Alter Kind:   Jahr: 


ASVG Richtsatz Daten:

ASVG Richtsatz brutto: 

mal 14 / 12 netto: 

Unterhaltsexistenzminimum: 


Regelbedarf | Luxusgrenze Daten:

Regelbedarf Halbjahr: 

Regelbedarf Zeitraum: 

Regelbedarf Betrag: 

Luxusgrenze: 

Luxusgrenze Betrag: 


Familienbeihilfe Daten:

FBH Altersstufe: 

FBH plus KAB monatl.: 


Unterhaltsbemessung Daten:

UBGR Vater:    StBMG Vater: 

UBGR Mutter:  StBMG Mutter: 

monatl. UBGR Kind

Prozentsatz Vater: 

Prozentsatz Mutter: 

Prozentunterhalt Vater: 

Prozentunterhalt Mutter: 

restlicher Geldbedarf: 


Unterhaltsanspruch Ergebnisse:

Variante 1:     vor Kürzung   |   nach Kürzung  |     gerundet     

gegen Vater:   

gegen Mutter:   

Variante 2:     vor Kürzung   |   nach Kürzung  |     gerundet     

gegen Vater:   

gegen Mutter:   

Anmerkung:

Die hier vorgenommene Kürzungsrechnung ist aber nur richtig, wenn nur für ein Kind Unterhalt bezahlt wird, da in dieser Kürzungsrechnung nur ein Unterhaltsabsetzubetrag von € 29,20 eingesetzt ist.

Sind mehrere geldunterhaltsberechtigte Kinder vorhanden müssen Sie mit dem Programm 'exakte Kürzung' weiterarbeiten und dort alle Unterhaltsbeträge vor Kürzung eingeben. Aus diesem Programm übernehmen Sie dafür den Unterhaltsbetrag vor Kürzung.

 Formeln:

Variante 1:

UA = RGB X (UBGR Elternteil ‐ ExMin) / ([UBGR Vater ‐ ExMin] + [UBGR Mutter ‐ ExMin])

Entscheidungen: EF‐Slg 119.119; 119.117; OGH 2007/10/17, 7 Ob 182/07a; EF‐Slg 103.281; 91.950)


Variante 2:

UA = RGB X (UBGR Elternteil ‐ UntExMin) / ([UBGR Vater ‐ UntExMin] +[UBGR Mutter ‐ UntExMin])

Entscheidungen: EF-Slg 145.393; OGH 2008/03/10, 10 Ob 2/08d;


UA = Unterhaltsanspruch (gedeckelt mit dem Prozentunterhalt EF-Slg 145.395)
GB = Geldbedarf
RGB = restlicher GB (GB [zwischen doppeltem Regelbedarf und Luxusgrenze] minus Eigeneinkommen
UBGR = Unterhaltsbemessungsgrundlage
ExMin = Existenzminimum
UntExMin = Unterhaltsexistenzminimum
Der Unterschied der Formeln liegt im Einsetzen des "normalen Existenzminimums" oder des "Unterhaltsexistenzmimimums".