DOCTYPE html> Halbwaise mit Eigeneinkommen
Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
guenter.tews@alaw.at; Tel. +43 664 42 96 766

            Videoanleitung           

⇑ Kinderfreibeträge ignorieren?

Alter Kind: 


ASVG Richtsatz Daten:

Jahr: 

ASVG Richtsatz brutto: 

mal 14 / 12 netto: 

Unterhaltsexistenzminimum: 


Familienbeihilfe Daten:

FBH Altersstufe: 

FBH plus KAB monatlich: 


Regelbedarf | Luxusgrenze Daten:

Regelbedarf Halbjahr: 

Regelbedarf Zeitraum: 

Regelbedarf Betrag: 

Luxusgrenze:

Luxusgrenze Betrag: 


Unterhaltsbemessung Daten:

Prozente Kind: 

monatliche UBGR Elternteil: 

StBGM Elternteil: 

monatliche UBGR Kind: 

Prozentunterhalt: 

Grenze Geldbedarf: 

restlicher Geldbedarf: 


restlicher Anspruch:

Unterhalt vor Kürzung: 

Unterhalt nach Kürzung: 

gerundet auf 5: 

gerundet auf 10: 

Anmerkung I:

Die hier vorgenommene Kürzungsrechnung ist aber nur richtig, wenn nur für ein Kind Unterhalt bezahlt wird, da in dieser Kürzungsrechnung nur ein Unterhaltsabsetzubetrag von € 29,20 eingesetzt ist.

Sind mehrere geldunterhaltsberechtigte Kinder vorhanden müssen Sie mit dem Programm 'exakte Kürzung' weiterarbeiten und dort alle Unterhaltsbeträge vor Kürzung eingeben. Aus diesem Programm übernehmen Sie dafür den Unterhaltsbetrag vor Kürzung.

  • OGH 23.02.2010, 4 Ob 215/09k
  • Auch in dieser Konstellation gilt:
    * die Familienbeihilfe ist kein Eigeneinkommen
    * die anteilige Anrechnung der Familienbeihilfe ist vorzunehmen