Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
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            Videoanleitung           

Alter Kind: 

Jahr: 


ASVG Richtsatz Daten:

ASVG Richtsatz brutto: 

mal 14 / 12 netto (Abzug KV): 


Regelbedarf | Luxusgrenze Daten:

Regelbedarf Halbjahr: 

Regelbedarf Zeitraum: 

Regelbedarf Betrag: 


Unterhaltsbemessung Daten:

monatliche UBGR UhPfl

monatl. UBGR Kind

Prozente Kind:

Luxusgrenze X mal RB:   

Luxusgrenze Betrag:

PU (gedeckelt mit LG): 


Ergebnisse:

durchschnittliche Verhältnisse UvK: 

überdurchschnittliche Verhältnisse UvK 

Anmerkung:

Aufgrund der Judikatur, dass während des Zivil- oder Wehrdienstes bei durchschnittlichen oder unterdurchschnittlichen Verhältnissen Selbsterhaltungsfähigkeit angenommen wird (EF-Slg 138.421; 134.108; 130.328; 126.574; 123.039; 119.486; 116.703; 107.538), wird als Einkommen des Kindes der aktuelle Richtsatz für die Ausgleichzulage eines Alleinstehenden herangezogen (mal 14 / 12 abzüglich Krankenversicherungsbeitrag).