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Abkürzung | Erläuterung |
---|---|
ALG | Arbeitslosengeld |
NStHi | Notstandshilfe |
Es kann es auch zu verschiedenen Aufteilungsformen kommen, bzw. muss unter Umständen die Aufteilungsrechnung adaptiert werden:
Beispiel:
bisherige UBGR € 3.000,00
Abfertigung netto € 48.000,00
Arbeitslosengeld € 1.000,00 monatlich
Abfertigung wäre zunächst zum Auffüllen auf die bisherige Unterhaltsbemessungsgrundlage
auf 24 Monate aufzuteilen (€ 48.000 durch € 2.000,00 = 24)
Findet der UhPfl aber nach sechs Monaten wieder eine Arbeit (mit € 24.000,00 netto jährlich) wäre die Aufteilung neu vorzunehmen:
Sechs Monate der Aufteilungsrechnung wären „verbraucht“, daher € 12.000,00.
Die restlichen € 36.000,00 wären neu aufzuteilen um auf die alte Unterhaltsbemessungsgrundlage zu kommen, daher auf 36 Monate.
Abfertigung so aufzuteilen, daß sich mit bezogenen anderem Einkommen ungefähr das bisherige Einkommen des Unterhaltspflichtigen ergibt (EF-Slg 149.371; 145.535; 145.531; 141.604; 141.601; 141.599; OGH 2013/06/27, 8 Ob 59/13d; ER-Slg 138.026; 138.023; OGH 2011/11/08, 3 Ob 201/11x;