Glaserstraße 2, 4040 Linz
Tel.: 0664 / 42 96 766
E-Mail: tews.guenter@gmail.com
guenter.tews@alaw.at
5310 Mondsee, Rainerstraße 5
T: +43 (0) 6232 27 270
E-Mail: IhrRecht(at)mondsee-rechtsanwalt.at
Brucknerstraße 4, 1040 Wien
Tel.:Tel.: +43-1-50 50 600
E-Mail: kanzlei@rafk.at
Führichgasse 4, 1010 Wien
Tel.: +43 1 512 53 05 - 25
M.: susanne.hautzinger@schleinzer.at
erforderliche Eingabe
wird automatisch ermittelt; keine Eingabe möglich
Zwischenergebnis - wird automatisch ermittelt; keine Eingabe möglich
Endergebnis - wird automatisch ermittelt; keine Eingabe möglich
fehlerhafte Eingabe (zB Dezimalkomma statt Dezimalpunkt)
Alter des Kindes: Das exakte Alter ist nicht wichtig.
Das angebene Alter muss aber in der richtigen Altersstufe liegen:
Beispiel: Kind ist 1 Jahr alt. Es ist für das Ergebnis unerheblich,
ob man 0.2, 1, 2.5 oder 2.9 eingibt. Das Ergebnis bleibt gleich
und richtig.
bedeutet: Programm funktionsfähig
bedeutet: Programm noch in der Testphase
bzw. wird gerade überarbeitet
bedeutet: Programm wird gewartet
Abkürzung | Erläuterung |
---|---|
FB+ | Familienbonus Plus |
FBH | Familienbeihilfe |
KAB | Kinderabsetzbetrag |
RB | Regelbedarfsatz |
StBMG | Steuerbemessungsgrundlage |
UBGR | Unterhaltsbemessungsgrundlage; Jahresnetto / 12 |
Die hier vorgenommene Kürzungsrechnung ist nur dann richtig, wenn nur für ein Kind Unterhalt bezahlt wird, da in dieser Kürzungsrechnung nur ein Unterhaltsabsetzubetrag von € 29,20 eingesetzt ist. Wird für mehrere Kinder Unterhalt bezahlt, ist die hier vorgenommene Kürzung zu hoch.
Sind mehrere geldunterhaltsberechtigte Kinder vorhanden müssen Sie mit dem Programm 'exakte Kürzung' weiterarbeiten und dort alle Unterhaltsbeträge vor Kürzung eingeben. Aus diesem Programm übernehmen Sie dafür den Unterhaltsbetrag vor Kürzung.
Auch in dieser Konstellation gilt:
* die Familienbeihilfe ist kein Eigeneinkommen
* die anteilige Anrechnung der Familienbeihilfe ist vorzunehmen