Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
guenter.tews@alaw.at; Tel. +43 664 42 96 766

            Videoanleitung           

⇑ FB+ ignorieren?

Alter Kind: 

Jahr: 

ASVG Richtsatz brutto: 

mal 14 / 12 netto: 

Unterhaltsexistenzminimum: 

Regelbedarf Halbjahr: 

Regelbedarf Zeitraum: 

Regelbedarf Betrag: 

FBH Altersstufe: 

FBH plus KAB monatlich: 

FBP = Familienbonus Plus 

FBP anderer Betrag 

Luxusgrenze:

Luxusgrenze Betrag: 

monatliche UBGR Elternteil: 

StBGM Elternteil: 

monatliche UBGR Kind: 

Prozente Kind: 

Prozentunterhalt: 

Grenze Geldbedarf: 

restlicher Geldbedarf: 


restlicher Anspruch:

Unterhalt vor Kürzung: 

Unterhalt nach Kürzung: 

gerundet auf 5: 

gerundet auf 10: 

 Hinweis:

Die hier vorgenommene Kürzungsrechnung ist nur dann richtig, wenn nur für ein Kind Unterhalt bezahlt wird, da in dieser Kürzungsrechnung nur ein Unterhaltsabsetzubetrag von € 29,20 eingesetzt ist. Wird für mehrere Kinder Unterhalt bezahlt, ist die hier vorgenommene Kürzung zu hoch.

Sind mehrere geldunterhaltsberechtigte Kinder vorhanden müssen Sie mit dem Programm 'exakte Kürzung' weiterarbeiten und dort alle Unterhaltsbeträge vor Kürzung eingeben. Aus diesem Programm übernehmen Sie dafür den Unterhaltsbetrag vor Kürzung.

 Literatur:

  • Tews, EF-Z 2019, Heft 1 - FB+ - Ende der Familienbeihilfenanrechnung?
  • Kolmasch, Zak 2018, 324ff - Die Anrechnung der Familienbeihilfe auf den Kindesunterhalt ab 2019
  • Peyerl, iFamZ 2018, 193ff - Der steuerliche Familienbonus PLUS in der Unterhaltsbemessung
  • Neuhauser, iFamZ 2018, 196ff - Einige Auswirkungen des Familienbonus Plus auf die Bemessung des Kindesunterhalts

 Judikatur:

  • OGH 23.02.2010, 4 Ob 215/09k
  • Auch in dieser Konstellation gilt:
    * die Familienbeihilfe ist kein Eigeneinkommen
    * die anteilige Anrechnung der Familienbeihilfe ist vorzunehmen