Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
guenter.tews@alaw.at; Tel. +43 664 42 96 766

            Videoanleitung           

Jahr:  


UhPfl lebt in Partnerschaft:

ASVG-Richtsatz brutto Paare: 

Selbstbehalt UhPfl: 

Selbstbehalt nach Abzug KV 


UHPfl lebt alleine:

ASVG-Richtsatz brutto alleine: 

Selbstbehalt UhPfl: 

Selbstbehalt nach Abzug KV 

 Hinweis:

Das Programm beruht auf der Entscheidung
OGH 2006/08/31, 6 Ob 184/06m

Der Selbstbehalt ist jener Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug aller Unterhaltspflichten jedenfalls verbleiben sollte. Beachten Sie aber, dass bei einer Anspannung die Unterhaltsbemessung mit dem realen Einkommen nichts zu tun hat.

Es werden je zwei Selbstbehaltswerte angeführt, weil die Judikatur eine Inkonsistenz aufweist: Die Selbsterhaltungsfähigkeit wird mit dem Ausgleichszulagenrichtsatz abzüglich KV (Krankenversicherung) angenommen, die Exekutionsordnung orientiert sich auch am Ausgleichszulagenrichtsatz, allerdings am Bruttowert.
ME ist nicht ausjudiziert, welcher Wert (brutto oder abzüglich KV) für den Mangelfall heranzuziehen ist.

Der erhöhte Ausgleichszulagenrichtsatz (nach 360 Versicherungsmonaten) wird nicht berücksichtigt, da dieser in der Exekutionsordnung keinen Niederschlag gefunden hat.