Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
guenter.tews@alaw.at; Tel. +43 664 42 96 766

            Videoanleitung           

Jahr: 

⇑ Alter Kind: 

Unterhalt vor Anrechnung: 

StBMG bzw. KZ 245: 

FB+ 

FB+ anderer Betrag 


Unterhalt nach Anrechnung: 

FB+ ignorieren    FB+ anrechnen

Steuersatz 55%        

Steuersatz 50%        

Steuersatz 48%        

Steuersatz 42%        

Steuersatz 35%        

Steuersatz 25%        

Anmerkung:

Diese Kürzungsrechnung ist nur präzise, wenn die Kürzung nur für ein Kind durchzuführen und die Hälfte des gesamten Unterhalts nur aus einer Einkommenssteuerstufe bezahlt wird.
Im Übrigen soll das Programm einen schnellen Überblick geben, wie sich die Anrechnung der Familienbeihilfe in den verschiedenen Einkommenssteuerstufen auswirkt.

Es werden zwei Ergebnisse pro Steuerstufe ausgeworfen. Einmal wird die Steuerersparnis aus dem Familienbonus Plus berücksichtigt, einmal ignoriert. Zu den Rechtsproblemen im Zusammenhang mit dem Familienbonus Pluswird auf den Aufsatz von Tews in der EF-Z 2019 Heft 1 s8ff verwiesen.

 Literatur:

Tews, EF-Z 2019, Heft 1 - FB+ - Ende der Familienbeihilfenanrechnung?

Kolmasch, Zak 2018, 324ff - Die Anrechnung der Familienbeihilfe auf den Kindesunterhalt ab 2019

Peyerl, iFamZ 2018, 193ff - Der steuerliche Familienbonus PLUS in der Unterhaltsbemessung

Neuhauser, iFamZ 2018, 196ff - Einige Auswirkungen des Familinebonus Plus auf die Bemessung des Kindesunterhalts