Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
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Das richtige Jahr ist erforderlich, um den Regelbedarfssatz und die Familienbeihilfe richtig ermitteln zu können.

Die Auswahl reicht bis 2009 zurück. Dazu ist auf die Regelung des § 1495 ABGB zu verweisen, die eine Verjährung ausschließt, wenn der geldunterhaltspflichtige Elternteil (auch) die Obsorge hat.