Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
guenter.tews@alaw.at; Tel. +43 664 42 96 766

Familienbeihilfenrechner AK

Familienbeihilfenrechner BMfFJ

Alter
Betrag
0-3
120,60
3-10
129,00
10-19
149,70
>19 bis 24
174,70
Zuschlag für erheblich behindert
164,90

ab 1. Jänner 2023, erhöht sich die Familienbeihilfe
monatlich für jedes Kind, wenn sie,
a) für zwei Kinder gewährt wird, um 7,50 €,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 18,40 €,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 28,00 €,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 33,90 €,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 37,80 €,
f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 55,00 €.

Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird im September
eine zusätzliche Beihilfe von € 105,80 gezahlt.

Alter
Betrag
0-3
114,00
3-10
121,90
10-19
141,50
>19 bis 24
165,10
Zuschlag für erheblich behindert
155,90

ab 1. Jänner 2018, erhöht sich die Familienbeihilfe
monatlich für jedes Kind, wenn sie,
a) für zwei Kinder gewährt wird, um 7,1 €,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 17,4 €,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 26,5 €,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 32 €,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 35,7 €,
f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 52 €.

Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird im September
eine zusätzliche Beihilfe von € 100,00 gezahlt.

Alter
Betrag
0-3
111,80
3-10
119,60
10-19
138,80
>19 bis 24
162,00
Zuschlag für erheblich behindert
152,90

Ab 1. Jänner 2016 erhöht sich die Familienbeihilfe monatlich für jedes Kind, wenn sie,
a) für zwei Kinder gewährt wird, um 6,9 €,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 17 €,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 26 €,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 31,4 €,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 35 €,
f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 51 €;

Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird im September
eine zusätzliche Beihilfe von € 100,00 gezahlt.

Alter
Betrag
0-3
109,70
3-10
117,30
10-19
136,20
>19 bis 24
158,90
Zuschlag für erheblich behindert
150,00

Die Familienbeihilfe erhöht sich monatlich für jedes Kind
1. ab 1. Juli 2014, wenn sie
a) für zwei Kinder gewährt wird, um 6,7 €,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 16,6 €,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 25,5 €,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 30,8 €,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 34,3 €,
f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 50 €;

Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird im September
eine zusätzliche Beihilfe von € 100,00 gezahlt.

Alter
Betrag
0-3
105,40
3-10
112,70
10-19
130,90
>19 bis 24
152,70
Zuschlag für erheblich behindert
138,30

Ab 1. September 2013 erhöht sich die Familienbeihilfe
monatlich für jedes Kind, wenn sie
a) für zwei Kinder gewährt wird, um 6,4 € für jedes Kind,
b) für drei Kinder gewährt wird, um 15,94 € für jedes Kind,
c) für vier Kinder gewährt wird, um 24,45 € für jedes Kind,
d) für fünf Kinder gewährt wird, um 29,56 € für jedes Kind,
e) für sechs Kinder gewährt wird, um 32,97 Euro für jedes Kind

Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird ab 01.01.2011 im September
eine zusätzliche Beihilfe von € 100,00 gezahlt.

Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wird bis 31.12.2010 im September
eine 13. FBH gezahlt.

erstes Kind
31,00
zweites Kind
47,00
drittes Kind
62,00
jedes weitere Kind
62,00
erstes Kind
29,20
zweites Kind
43,80
drittes Kind
58,40
jedes weitere Kind
58,40
je Kind
61,80
je Kind
58,40
erstes Kind
29,20
zweites Kind
43,80
drittes Kind
58,40
jedes weitere Kind
58,40

Den Mehrkindzuschlag können Eltern mit drei oder mehr Kindern erhalten. Der Mehrkindzuschlag beträgt bis 31.12.2022 monatlich 20 Euro ab 01.01.2023 monatlich € 21,20
für das dritte und jedes weitere Kind. Er muss für jedes Kalenderjahr gesondert geltend gemacht werden und wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt bzw. bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
in Anspruch besteht nur dann, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Kalenderjahr, das vor dem Jahr liegt, für das der Antrag gestellt wird, die Höhe von 55.000 Euro nicht überschritten hat.

je Kind
21,20

Für jedes Kind, für das mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen wird, kann jährlich ein Freibetrag von 440 Euro bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden. Durch Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen vermindert der Kinderfreibetrag die zu zahlende Lohnsteuer in Höhe des jeweiligen Steuersatzes.

Machen beide Elternteile den Kinderfreibetrag bei ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend, beträgt er pro Elternteil 300 Euro jährlich. Für Kinder, für die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, besteht ebenfalls ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag in Höhe von 300 Euro jährlich.