Unterhaltsberechnungsprogramme Dr. Günter Tews - http://www.unterhaltsrecht.at
guenter.tews@alaw.at; Tel. +43 664 42 96 766

Anleitung zum Familienbonus Plus:

Wenn der Familienbonus Plus zur Verminderung der Anrechnung der Familinebeihilfe und des Kinderabsetzbetrags verwendet wird, achten Sie bitte darauf, dass der Familienbonus Plus aus der UBGR herausgerechnet wird bzw. nicht in diese hineingerechnet wird! - siehe zu dem Problem Tews EF-Z 2019/3 (s8ff) „Familienbonus Plus“ – Ende der Familienbeihilfen-Anrechnung; Tews EF-Z 2010/12 Missverständnis bei Familienbeihilfenanrechnung; OGH 31.07.2019, 5 Ob 92/19v (PDF-file s20 oben); auch die Unterhaltsabsetzbeträge müssen aus der UBGR herausgerechnet werden.

Herausrechnung: wird die UBGR mit dem Einkommenssteuerbescheid ermittelt oder mit Monatslohnzetteln bzw. dem Jahreslohnzetteln bei monatlicher Auszahlung des FB+

Nicht-Hineinrechnung: wenn mit Monatslohnzetteln gerechnet wird und der FB+ NICHT monatlich ausbezahlt wird.